In Folge der Fusion der Spitzenverbände von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern wurde das Vorschriften- und Regelwerk der Verbände vereinheitlicht. Im Zuge dieser Bereinigung wurde die BGV A3 zum 1. Mai 2014 in DGUV Vorschrift 3 umbenannt, ohne dass inhaltlich an den Normen etwas geändert wurde.
Die BGV (Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, Rechtsgrundlage) umfassen die von den deutschen Berufsgenossenschaften erlassenen Vorschriften und Normen zur Unfallverhütung. In der Kategorie A finden sich allgemeine Vorschriften und die Regeln zur betrieblichen Arbeitssicherheit. Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3, gelegentlich auch BGVA3 geschrieben) für elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelt die ehemals bekannte BGV A3 Prüfung von in Unternehmen verwendeten Elektrogeräten und Betriebsmittel. Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift.
Die mehrteilige DIN VDE 0701 beschäftigt sich mit der Instandsetzung, Änderung und Prüfung elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, VDE 0702 enthält die Vorschrift für Wiederholungsprüfungen dieser Geräte und die entsprechende Prüffrist. VDE 0751 beschäftigt sich explizit mit elektrischen Anlagen in der medizinischen Anwendung. Die Vorschrift VDE 0100 enthält die Grundsätze zum Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V, wie sie zum Beispiel für den Betrieb von Maschinen zum Einsatz kommen; VDE 0105 befasst sich mit dem Betrieb von elektrischen Anlagen und Starkstromanlagen. Die umfangreiche VDE 0113 regelt die elektrische Ausrüstung und die Sicherheit von Maschinen.
Die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit festgelegt, einem Gremium, das sich aus Vertretern von öffentlichen und privaten Arbeitgebern, Gewerkschaften, Länderbehörden, Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, zugelassenen Überwachungsstellen sowie aus Hochschulen und Wissenschaft zusammensetzt. Die TRBS berücksichtigen den Stand von Technik, Arbeitsmedizin, Hygiene und sonstigen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen. Die TRBS 1111 beschäftigt sich mit der „Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnischen Bewertung“, die für die Arbeitssicherheit von entscheidender Bedeutung ist.