Wir prüfen elektrische Geräte, Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3), den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) im gesamten Bundesgebiet.
Unsere Mitarbeiter sind erfahren und geschult, bei der Geräteprüfung entsprechend der DGUV und DIN VDE Normen diskret und schnell zu arbeiten, um den Betriebsablauf so wenig wie möglich zu stören.
Wir arbeiten auch an Wochenenden und in Nachtschichten. Vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Termin und berücksichtigen Sie die Einhaltung der Prüfintervalle der Betriebsmittel.
Eine regelmäßige DGUV V3 Prüfung erhöht die Arbeitssicherheit.
Über den genauen Arbeitszeitablauf stimmen wir uns vorher selbstverständlich mit Ihnen ab. Vor Ort und vor Arbeitsbeginn besprechen unsere Servicetechniker mit Ihnen die Anforderungen, den Ablauf und die Koordination der Prüfung.
Nach Bestätigung und Freigabe der zu überprüfenden elektrischen Geräte, Anlagen und Betriebsmittel beginnt die Prüfung.
Neuaufnahme
Auf Wunsch können wir Ihre Instrumente und Maschinen mit einem Barcode kennzeichnen und in einer Datenbank erfassen. Die Registrierung kann für Inventarlisten weiterverwendet werden.
Sichtprüfung
Untersuchung der elektrischen Geräte, Anlagen und Betriebsmittel nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft auf äußere erkennbare Mängel.
Abhängig von den elektrischen Gerätearten, Anlagen und Betriebsmitteln, der Schutzklasse sowie die Art der Messung werden unterschiedliche Größen erfasst und ausgewertet.
Auf Wunsch können zusätzlich bei bestandener DGUV Prüfung die elektrischen Geräte, Anlage und Betriebsmittel einer Funktionsprüfung unterzogen werden.
Nach bestandener DGUV Prüfung werden die elektrischen Geräte, Anlagen und Betriebsmittel mit einer Prüfplakette versehen. So haben Sie immer den Überblick, wann die Prüffrist abläuft und die nächste Geräteprüfung ansteht.
Der Zustand und die Messergebnisse der geprüften elektrischen Geräte, Anlagen und Betriebsmittel werden mit einer professionellen Software erfasst und ausgewertet. Die Dokumentation der Prüfungen durch Erstellung der Prüfprotokolle über jedes Betriebsmittel dient Ihnen als gerichtsfestes Dokument. Eine rechtssichere, unterschriebene Bestätigung der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 in Papierform inklusive aller Daten rundet die Dokumentation ab und Sie können jederzeit nachweisen, dass Sie alle entsprechenden Normen einhalten.
Wir garantieren Ihnen bei Einhaltung der entsprechenden Prüffrist Arbeits- und Betriebssicherheit, denn unsere Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt stets auch neuste Erkenntnisse, u.a. von den Berufsgenossenschaften und deren Verbänden, die die TRBS formulieren, oder vom Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE), der für die entsprechenden DIN Normen verantwortlich zeichnet.
Auch bei Änderungen der Rechtsgrundlagen sind wir stets auf dem neuesten Stand. Denken Sie immer daran: Wenn Sie regelmäßig die elektrische Sicherheit u.a. gemäß DGUV prüfen lassen, können Sie Schaden von Personen und Maschinen abwenden.
Wir führen für Sie im gesamten Bundesgebiet außerdem sicherheitstechnische, elektrische Überprüfungen nach DIN VDE 0701-0702, VDE 0751, VDE 0100, VDE 0105, VDE 0113/EN 60204 und die Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 durch und sichern, dass Sie die Prüffristen einhalten.
Wir informieren uns regelmäßig über den aktuellen Stand aller Vorschriften. Bei Fragen zur DGUV Vorschrift 3, zu weiteren Normen und technischen Regeln sowie zur BetrSichV treten Sie mit unseren Ansprechpartnern in Kontakt. Ihre Anfragen sind jederzeit willkommen.
Ja, die Prüfung ortveränderlicher und- fester elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV V3 (BGV A3) ist gesetzlich vorgegeben. Unternehmen mit mindestens einem Arbeitnehmer müssen sich an diese Vorschrift halten.
Elektrisches Betriebsmittel „im Sinne der DGUV Vorschrift 3 (bisher: BGV A3) sind alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z. B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z. B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen.“.
Die Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte darf nur von einer qualifizierten Elektrofachkraft durchgeführt werden.
Anforderungen an befähigte Person nach TRBS 1203:
Die BGV A3 ist eine gesetzliche vorgeschriebene Regelung und steht für „Berufsgenossenschaftliche Vorschrift“. Sie umfasst die regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher und fester elektrischer Anlagen und Betriebsmitteln zur Gewährleistung der Sicherheit. Die BGV A3 Verordnung wurde am 01. Mai 2014 in die DGUV Vorschrift 3 umbenannt. Hintergrundhierbei ist die Fusion der Spitzenverbände von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern zur Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV.
Mit der Durchführung der DGUV V3 (BGV A3) Prüfung sollen somit Unfälle aufgrund defekter elektrischer Geräte und Maschinen in Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen vermieden werden.
Die DGUV V3 Prüfung erfolgt bei ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln vor der ersten Inbetriebnahme. Anschließend werden mithilfe einer Gefährdungsbeurteilung die Prüffristen für die künftigen Prüfungen ermittelt. Auch bei Änderungen an den elektrischen Betriebsmitteln oder einer Wiederinbetriebnahme ist eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 verpflichtend. Sollten Sie weitere Fragen haben oder sich unverbindlich beraten lassen wollen, so können Sie uns gerne kotaktieren.
In erster Linie geht es bei der DGUV Prüfung um die Sicherheit in den Betrieben. Diese wird durch regelmäßige Prüfungen deutlich erhöht. Außerdem sind die Unternehmer durch eine DGUV V3 Prüfung vor Haftungen durch von elektrischen Betriebsmitteln verursachten Personen- und Sachschäden geschützt. Des Weiteren handelt es sich bei der ehemals bekannten BGV A3 um eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung für alle Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.
Bei den Kosten für eine Prüfung nach der DGUV müssen mehrere Faktoren einkalkuliert werden. Diese wären unter anderem folgende:
Folglich lässt sich also keine pauschale Aussage über die konkreten Kosten einer Prüfung treffen.
Bei einer Prüfung nach DGUV V3 müssen alle elektrischen Betriebsmittel sowie stationäre und nicht stationäre Anlagen innerhalb eines Unternehmens geprüft werden. Sollten Sie weitere Fragen zur Prüfung nach DGUV V3 haben oder eine unverbindliche Beratung wünschen, so können Sie uns gerne kontaktieren.
Die DGUV Vorschrift 3 ist für jedes Unternehmen dessen Mitarbeiter bei einer gewerblichen Berufsgenossenschaft versichert sind verpflichtend. Eine Prüfung muss außerdem unabhängig von der Branche und der Größe des Unternehmens durchgeführt werden. Sollte ein Unternehmen im Falle eines Personen- oder Sachschadens keine gültige Prüfung nach DGUV V3 (ehemals BGV A3) vorliegen haben, so kann dieses hierfür haftend gemacht werden. Haben Sie weitere Fragen rund um die DGUV V3 Prüfung oder wünschen Sie eine unverbindliche Beratung? Dann können Sie uns gerne kontaktieren.
Bei der DGUV V3 Messung werden die elektrischen Betriebsmittel zuerst einer Sichtprüfung unterzogen. Häufig vorkommende Schäden sind bereits äußerlich zu erkennen. Ist die Sichtprüfung erfolgreich verlaufen, so startet die eigentliche DGUV V3 (ehemals BGV A3) Prüfung. Hierbei werden die einzelnen Geräte auf die Vorgegebenen Grenzwerte geprüft und sorgfältig dokumentiert. Erfasst werden bei jeder Messung folgende Daten:
Haben Sie zusätzliche Fragen rund um die Thematik der DGUV Prüfung oder wünschen Sie eine unverbindliche Beratung? Dann können Sie gerne mit uns in Kontakt treten.
Nach der DGUV V3 müssen alle elektrischen Geräte, Anlagen und Betriebsmittel geprüft werden. Hierbei kann zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln unterschieden werden. Als ortsfeste Betriebsmittel bezeichnet man Geräte, welche festmontiert sind oder aber nur sehr schwer zu bewegen sind. Als ortsveränderliche Betriebsmittel werden beispielsweise Computer, Kaffeemaschinen, Scanner, aber auch Werkzeugmaschinen, Bohrmaschinen, Lötgeräte etc. bezeichnet.
Betrachtet man die Vorschrift selbst, so gibt es keinen Unterschied. Der einzige nennenswerte Unterschied zwischen der BGV A3 und der DGUV Vorschrift 3 ist der Name. Ansonsten ist es exakt die gleiche Vorschrift. Grund für diese Namensänderung war der Zusammenschluss der Spitzenverbände der Berufsgenossenschaft und der öffentlichen Unfallversicherungsträger. Das Ergebnis ist die heute bekannte Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
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